Die 2.000 Akten des Herrn Hanning
Oder: Wenn die Geschichte stimmt, haben wir ein Problem. Wenn sie nicht stimmt, erst recht.
Von Dr. Christoph von Gamm, 7. Oktober 2026
August Hanning kenne ihn nicht persönlich. Wir haben uns glaube ich noch nie getroffen. Auch meine Dienste wollte er nicht, ebenso ich die seinen nicht. Vielleicht hatte er Akten über mich, aber wenn, dann ist das geheim und ich werde es kaum erfahren. Dies vorweg. Herr Hanning ist nun 80 Jahre alt.
Von 1998 bis 2005 war er Präsident des Bundesnachrichtendienstes, danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Ein Mann also, der vermutlich mehr über die vergangenen drei Jahrzehnte deutscher Sicherheits-, Außen- und Geheimdienstpolitik weiß als nahezu jeder andere noch lebende Bundesbürger.
Seit Dienstag sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf ist gewaltig: landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Und die sollte man diesmal vielleicht besonders ernst nehmen.
Denn die Geschichte, die uns bislang erzählt wird, ist so spektakulär, daß man vor lauter Spionage beinahe die viel interessantere Frage übersieht:
Wie um alles in der Welt soll das alles funktioniert haben?
Der Beifang
Auf Hanning kam man bemerkenswerterweise nicht durch die deutsche Spionageabwehr.
Nicht durch den BND.
Nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Nicht durch eine Sicherheitsüberprüfung.
Nicht durch ein Data-Loss-Prevention-System.
Nicht durch die Auswertung verdächtiger Zugriffe.
Nicht durch einen Partnerdienst.
Sondern durch Christina Block. Wer bitteschön ist Christina Block? Ach so: die Steakhausmillionärin, um die sich eines der bizarrsten Sorgerechtsverfahren der Republik entwickelt hat. Ihre Kinder wurden gegen den Willen ihres in Dänemark lebenden Vaters nach Deutschland gebracht; außerdem steht der Vorwurf im Raum, dem Vater habe kinderpornographisches Material untergeschoben werden sollen. All das beschäftigt inzwischen Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Und mittendrin: August Hanning und sein Sicherheitsunternehmen System 360.
Hanning sollte aussagen, machte aber wegen möglicher Selbstbelastung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Spätestens bei „möglicher Selbstbelastung“ wurde die Staatsanwaltschaft offenbar neugierig.
Im Zuge der Ermittlungen um den bizarren Sorgerechts- und Entführungskomplex wurden im September 2025 auch Räume Hannings durchsucht. Dort stießen Ermittler auf Material, das schließlich zu einem ganz anderen Verfahren führte.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen sich bei Hanning rund 2.000 interne Dokumente des BND befunden haben. Darunter sollen hochsensible Unterlagen gewesen sein: Briefings für die Nachrichtendienstlage im Kanzleramt, Informationen über das iranische Atomprogramm und die russischen Streitkräfte, möglicherweise sogar Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste.
Und schon stolpere ich über die nächste Frage:
Was heißt eigentlich: 2.000 Dokumente?
Zweitausend Papierakten in Hannings Büro? Zweitausend Ausdrucke? Zweitausend einzelne PDF-Dateien auf einem Rechner? Ein kopierter Verzeichnisbaum mit 2.000 Dateien? Ein verschlüsselter Datenträger?
Das ist technisch keineswegs dasselbe.
Zweitausend einzelne Ausdrucke wären ein geradezu grotesker Vorgang für den Geheimschutz. Zweitausend Dateien könnten dagegen theoretisch bei einem einzigen Kopiervorgang übertragen worden sein.
Und wenn Hanning tatsächlich über Jahre mit fremden Nachrichtendiensten Geschäfte mit deutschen Staatsgeheimnissen gemacht haben soll: Hat der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes dieses Material anschließend wirklich hübsch alphabetisch in seinem Büro stehenlassen, bis irgendwann die Polizei wegen Christina Block vorbeikommt?
Kann sein.
Geheimdienstgeschichte enthält genügend Beispiele bemerkenswerter menschlicher Dummheit.
Aber wissen möchte ich es schon.
System/360 hieß übrigens schon 1964 die vielleicht wichtigste IBM-Mainframe-Computerserie überhaupt. Mit ihr schuf IBM eine kompatible Rechnerarchitektur, deren Nachfahren bis heute einen erheblichen Teil der Weltwirtschaft am Laufen halten. Ohne sie liefe auf der Welt nix. Aber auch wirklich gar nix. Jetzt habe ich neben Landesverrat, Geheimschutz und Spionageabwehr auch noch Fragen zum Markenrecht.
Die Bundesanwaltschaft behauptet, Hanning habe bereits 2010 mit einem früheren Mitarbeiter vereinbart, gegen Bezahlung fortlaufend Informationen aus dem BND zu erhalten. Dieses Material habe er für seine private Beratungstätigkeit verwendet. Aus Erkenntnissen soll sogar eine Analyse für einen Angehörigen eines fremden Sicherheitsapparates entstanden sein.
Ob diese Analyse tatsächlich übergeben wurde, ist nach bisherigem öffentlichen Stand nicht einmal geklärt.
Trotzdem ist die Geschichte ungeheuerlich.
Nur möglicherweise anders, als man zunächst denkt.
Der zweite Beifang
Vielleicht ist Christina Block nämlich nur der erste Beifang dieser Geschichte.
Der zweite könnte wesentlich interessanter werden.
Wenn beim BND jetzt auch nur halbwegs professionell gearbeitet wird, muß man den behaupteten Informationsabfluß rückwärts rekonstruieren. Zwölf Jahre. Zweitausend Dokumente. Benutzerkonten, Zugriffe, Ausdrucke, Datenträger, Berechtigungen, Vorgesetzte, Empfänger.
In der Cybersecurity nennt man das Incident Response.
Und Incident Response besitzt eine unangenehme Eigenschaft: Man findet gelegentlich Dinge, nach denen man gar nicht gesucht hat.
Vielleicht findet man nichts.
Vielleicht findet man Hanning.
Vielleicht findet man weitere Hannings.
Vielleicht findet man Vorgänge aus der Merkel-Ära, die mit Hanning überhaupt nichts zu tun haben.
Und spätestens dann wird aus einem Strafverfahren gegen einen 80jährigen ehemaligen BND-Präsidenten etwas ganz anderes:
eine forensische Inventur von zwölf Jahren deutscher Nachrichtendienstgeschichte.
Das könnte noch sehr interessant werden.
Cybersecurity für Anfänger
Nehmen wir einmal an, die Darstellung der Ermittler stimmt.
Dann hätte über Jahre hinweg jemand Zugriff auf hochklassifizierte Informationen des deutschen Auslandsnachrichtendienstes gehabt und ungefähr 2.000 Dokumente nach draußen geschafft.
Zweitausend.
Nicht zwei.
Nicht zwanzig.
Zweitausend.
Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat inzwischen öffentlich Zweifel an der Geschichte geäußert. Man kann von Maaßen politisch halten, was man möchte. Seine technische Frage verschwindet dadurch nicht.
In Nachrichtendiensten existieren getrennte Netze. Zugriffe werden protokolliert. Ausdrucke sind nachvollziehbar. Datenträger sind kontrolliert. Besonders sensible Informationen unterliegen zusätzlichen Zugriffsbeschränkungen. Dazu kommen organisatorischer Geheimschutz, Sicherheitsüberprüfungen und physische Kontrollen.
Oder sollten es jedenfalls.
In der Cybersecurity nennen wir das Defense in Depth.
Man baut nicht eine Sicherung ein, sondern viele.
Identity Management.
Least Privilege.
Logging.
Data Loss Prevention.
Anomalieerkennung.
Vier-Augen-Prinzip.
Need to know.
Periodische Rezertifizierung von Berechtigungen.
Insider-Threat-Management.
Und vor allem: Irgendjemand muß die verdammten Logs auch anschauen.
Wenn also tatsächlich über mehr als ein Jahrzehnt ungefähr 2.000 sensible Dokumente aus dem BND abgeflossen sind, ohne daß dies bemerkt wurde, dann haben wir nicht primär einen Fall Hanning.
Dann haben wir einen Totalschaden der Informationssicherheit des Bundesnachrichtendienstes.
Ein Insider kann jedes Sicherheitssystem überwinden.
Aber 2.000 Dokumente über Jahre hinweg sind kein einzelner Kontrollfehler mehr.
Das wäre ein Governance-System, das nicht funktioniert hat.
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
Damit kommen wir zum unangenehmeren Teil.
Wenn die Darstellung stimmt, müßte heute rekonstruierbar sein:
Wer griff wann auf welches Dokument zu?
Wer druckte es?
Wer exportierte es?
Von welchem Arbeitsplatz?
Welche Berechtigungen hatte der betreffende Mitarbeiter?
Wer genehmigte diese Berechtigungen?
Wann wurden sie zuletzt überprüft?
Gab es ungewöhnliche Zugriffsmuster?
Gab es Warnungen?
Wer bekam diese Warnungen?
Und was geschah damit?
Das ist keine Verschwörungstheorie.
Das ist ein Audit.
Jede vernünftig geführte Bank würde nach einem vergleichbaren Vorfall genau diese Fragen stellen.
Bei einem Nachrichtendienst sollte der Standard nicht niedriger liegen.
Hinzu kommt eine zweite Governance-Frage.
Wenn Material ausländischer Partnerdienste betroffen war, muß Deutschland diesen Partnern erklären, welche Informationen kompromittiert wurden, wer darauf Zugriff hatte und wohin sie möglicherweise gelangten.
Vertrauen ist zwischen Nachrichtendiensten keine nette soziale Kategorie.
Es ist eine Produktionsvoraussetzung.
Ein Dienst, dem man nicht vertraut, bekommt weniger Informationen.
Und ein Dienst, der weniger Informationen bekommt, wird schlechter.
Die zweite Möglichkeit
Nun nehmen wir das Gegenteil an.
Vielleicht funktioniert der Geheimschutz des BND nämlich ziemlich gut.
Vielleicht hat Maaßen mit seiner technischen Beschreibung recht.
Dann wird die Geschichte allerdings nicht beruhigender.
Dann muß erklärt werden, wie diese 2.000 Dokumente zu Hanning kamen.
Was genau bedeutet überhaupt „Dokument“?
Waren es Ausdrucke?
PDF-Dateien?
Arbeitsunterlagen?
Briefings?
Kopien?
Persönliche Altbestände?
Dokumente unterschiedlicher Geheimhaltungsgrade?
Wann wurden sie erstellt?
Wann gelangten sie zu Hanning?
Und vor allem:
Was beweist ihre Existenz über ihre Verwendung?
Der Besitz eines geheimen Dokuments ist eine Sache.
Die wirtschaftliche Nutzung eine zweite.
Die Erstellung einer Analyse eine dritte.
Die Weitergabe an einen ausländischen Nachrichtendienst eine vierte.
Landesverrat ist noch einmal etwas anderes.
Zwischen diesen Punkten liegen strafrechtlich Welten.
Genau deshalb sollte man derzeit sehr vorsichtig damit sein, aus „2.000 Dokumente gefunden“ gedanklich sofort „2.000 Staatsgeheimnisse an fremde Mächte verkauft“ zu machen.
Und dann gibt es noch eine dritte Möglichkeit
Sie ist die unangenehmste.
Nicht weil wir wissen, daß sie zutrifft.
Sondern weil ein Rechtsstaat sie aushalten muß, überhaupt gefragt zu werden.
Kann es sein, daß hier ein sehr unangenehmer Vielwisser der alten Bonner und Berliner Sicherheitsrepublik aus dem Verkehr gezogen wird?
Ich weiß es nicht.
Sie wissen es nicht.
Hans-Georg Maaßen weiß es vermutlich ebenfalls nicht.
Und genau deshalb ist die Frage zulässig.
Denn August Hanning ist nicht irgendein pensionierter Oberamtsrat.
Er leitete sieben Jahre lang den deutschen Auslandsnachrichtendienst und saß anschließend als Staatssekretär im Bundesinnenministerium an einer der zentralen Schaltstellen deutscher Sicherheitspolitik.
Wenn jemand Leichen im Keller der Republik kennen könnte – bildlich gesprochen –, dann gehört Hanning jedenfalls zum überschaubaren Kreis der Kandidaten, die wissen könnten, wo die Kellertür ist.
Das ist kein Beweis für irgend etwas.
Aber es ist ein hervorragender Grund, bei seinem Verfahren auf maximale Transparenz, überprüfbare Beweise und penible Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.
Das Gedächtnis der Bundesrepublik
Denn das Vertrauen darauf, daß deutsche Sicherheitsbehörden bei politisch explosiven Verfahren immer auf Anhieb die richtige Geschichte erzählen, wäre historisch etwas naiv.
Nehmen wir das Oktoberfestattentat von 1980.
Dreizehn Tote, mehr als 200 Verletzte.
Die Ermittlungen wurden 1982 abgeschlossen. Gundolf Köhler habe allein gehandelt; persönliche Frustration und Haß auf seine Umwelt standen im Vordergrund.
Jahrzehnte bestanden Zweifel.
2014 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen.
2020 kam der Generalbundesanwalt immerhin zu einer wesentlich anderen Bewertung eines zentralen Punktes: Köhler habe aus rechtsextremistischer Motivation gehandelt und mit dem Anschlag den Ausgang der Bundestagswahl beeinflussen wollen.
Vierzig Jahre später.
Oder nehmen wir den NSU.
Jahrelang wurden neun Männer türkischer oder griechischer Herkunft ermordet. Ermittler suchten ausgiebig im Umfeld der Opfer, bei organisierter Kriminalität und vermeintlichen familiären Verstrickungen.
Das Wort „Döner-Morde“ wurde zum Symbol einer Ermittlungsrichtung, deren fundamentale Fehler später parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschäftigten.
Ausgerechnet August Hanning saß 2012 selbst vor dem NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages und sagte:
Es seien Fehler gemacht worden.
Das ist eine bemerkenswerte historische Ironie.
Und dann zum Beispiel Karl Heinz Beckurts.
Am 9. Juli 1986 wurden der Siemens-Vorstand und Forschungschef Karl Heinz Beckurts und sein Fahrer Eckhard Groppler in Straßlach bei München durch eine technisch außerordentlich aufwendige Sprengfalle getötet.
Ein RAF-Kommando bekannte sich zur Tat.
Bis heute weiß niemand, wer die Bombe tatsächlich gebaut, angebracht und ausgelöst hat.
Die konkreten Täter wurden nie identifiziert.
Fast vierzig Jahre später bleibt die Tat unaufgeklärt.
Und es gibt genügend andere Fälle, bei denen Fragen geblieben sind. Alfred Herrhausen zum Beispiel. Siegfried Buback. Fälle, deren öffentliche Erzählung über Jahrzehnte wesentlich eindeutiger klang als das, was man über die konkreten Täter tatsächlich wußte.
Ich habe Fragen. Wirklich.
Vielleicht kommt noch etwas Persönliches hinzu. Ich kenne Menschen, die im selben Gebäude wie der Generalbundesanwalt gearbeitet haben, teilweise auf demselben Stockwerk. Ich selbst bin dort auch schon herumgelaufen. Einige dieser Leute hatten von der Qualität der Arbeit dieser Behörde keine besonders hohe Meinung.
Das beweist selbstverständlich überhaupt nichts.
Aber es hat mich schon damals stutzig gemacht.
Und vielleicht erklärt es, warum bei mir heute ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof nicht automatisch jenes Urvertrauen auslöst, das offenbar von einem ordentlichen Staatsbürger erwartet wird.
Man kann diese Fälle nicht einfach gleichsetzen.
Das wäre unseriös.
Aber man kann aus ihnen etwas lernen:
Staatliche Ermittlungsakten sind keine Offenbarungsschriften.
Behörden können irren.
Ermittler können sich auf eine Theorie festlegen.
Beweise können falsch gewichtet werden.
Hinweise können übersehen werden.
Organisationen können ihre eigenen Fehler schützen.
Und eine einmal öffentlich etablierte Erzählung entwickelt institutionelle Trägheit.
Und Untersuchungshaft ist noch kein Urteil
Auch die jüngere Vergangenheit sollte ein wenig Demut erzeugen.
Michael Ballweg verbrachte 279 Tage in Untersuchungshaft.
Der große Betrugsvorwurf, um den sich das Verfahren ursprünglich drehte, endete mit Freispruch.
Verurteilt wurde er schließlich wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise versuchter Steuerhinterziehung. Bei den vollendeten Taten ging es um 11,42 Euro und 8,11 Euro.
Das Gericht sprach ihm Entschädigung für die Untersuchungshaft zu.
Das beweist nicht, daß Ballweg politisch verfolgt wurde.
Es beweist etwas viel Banaleres und für Hanning viel Wichtigeres:
Daß Untersuchungshaft und dramatische Vorwürfe kein Ersatz für ein Urteil sind.
Auch bei den sogenannten Reichsbürger-Verfahren um Heinrich XIII. Prinz Reuß sollte man deshalb zwischen der durchaus ernstzunehmenden Anklage und der öffentlichen Inszenierung unterscheiden. Eine spektakuläre Razzia, SEK-Beamte, Kamerabilder und der Begriff „Umsturzgruppe“ sind noch keine gerichtliche Tatsachenfeststellung.
Der Rechtsstaat beweist sich nicht bei der Festnahme.
Er beweist sich am Ende der Beweisaufnahme.
Vielleicht stimmt alles
Das sollte ausdrücklich gesagt werden.
Vielleicht besitzt die Bundesanwaltschaft belastbare Zahlungsnachweise.
Vielleicht gibt es Nachrichten zwischen Hanning und seinem Informanten.
Vielleicht existieren Übergabeprotokolle.
Vielleicht gibt es Kommunikation mit ausländischen Nachrichtendienstlern.
Vielleicht können Geldflüsse rekonstruiert werden.
Vielleicht ist nachvollziehbar, welches konkrete Staatsgeheimnis wann an wen gelangte.
Vielleicht ist der Fall am Ende genau so schlimm, wie er momentan klingt.
Dann gehört Hanning vor Gericht.
Und dann gehört gleichzeitig die Führung des BND vor einen Untersuchungsausschuß.
Denn ein Nachrichtendienst, aus dessen unmittelbarem Führungsumfeld jahrelang Tausende sensible Dokumente abfließen können, hat ein Problem, das durch die Verhaftung eines 80jährigen Pensionärs nicht verschwindet.
Die eigentliche Hanning-Frage
Deshalb interessieren mich momentan weder Hannings Patriotismus noch Maaßens persönliche Einschätzung seines früheren Kollegen besonders.
Mich interessieren Beweise.
Und mich interessieren Systeme.
Aus Cybersecurity-Sicht lautet die Frage:
Wie konnten 2.000 Dokumente abfließen?
Aus Governance-Sicht:
Welche Kontrollen haben versagt, und wer war dafür verantwortlich?
Aus Sicht der Spionageabwehr:
Warum wurde ein angeblich über Jahre bestehender Geheimnisabfluß nicht durch die Spionageabwehr entdeckt, sondern als Zufallsfund bei Ermittlungen in einem Hamburger Sorgerechtskrieg?
Und aus rechtsstaatlicher Sicht:
Wie belastbar ist die Geschichte, die uns heute erzählt wird?
Dazu kommt schließlich eine fünfte Frage, die unangenehm ist und deshalb nicht verboten sein darf:
Wem könnte August Hanning mit dem, was er aus seiner Amtszeit weiß, heute gefährlich werden?
Die Frage beweist gar nichts.
Aber eine Republik, deren Sicherheitsbehörden in ihrer Geschichte beim Oktoberfestattentat Jahrzehnte brauchten, um wenigstens das politische Motiv richtig einzuordnen, beim NSU jahrelang in die falsche Richtung ermittelten und den Mord an Karl Heinz Beckurts bis heute keinem konkreten Täter zuordnen können, sollte auf kritische Fragen nicht beleidigt reagieren.
Sie sollte sie beantworten.
Vielleicht ist August Hanning ein Verräter.
Vielleicht ist er ein alter Geheimdienstmann, der mit Verschlußsachen umging, als gehörten sie ihm.
Vielleicht ist die strafrechtliche Geschichte komplizierter als die Schlagzeilen.
Und ja:
Vielleicht gibt es Interessen daran, einen Mann zum Schweigen zu bringen, der sehr viel weiß.
Für diese letzte Möglichkeit gibt es derzeit keinen öffentlich bekannten Beweis.
Aber gerade deshalb sollte niemand sie glauben müssen – und niemand sie ausschließen müssen.
Dafür haben wir einen Rechtsstaat.
Oder sollten jedenfalls einen haben.
Und bis der seine Arbeit getan hat, gilt für August Hanning dasselbe wie für jeden anderen Beschuldigten:
Nicht die Bundesanwaltschaft schreibt das letzte Kapitel.
Das Gericht tut es.
