Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Aktenzeichen der Rückmeldung
F2961115
Eingereicht am
01 April 2022
Eingereicht von
Christoph von Gamm
Nutzertyp
Unternehmen/Unternehmensverband
Organisation
vonGammCom Global
Herkunftsland
Deutschland
Initiative
Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Ein Impfzertifikat ist abzulehnen, da es eine Beweislastumkehr darstellt.

Bürger sind grundsätzlich als gleichwertig vor dem Gesetz – und damit auch als gesund – zu kategorisieren, sofern nicht ERWIESENERMASSEN ein Gegenteil feststeht. Durch ein solches Zertifikat, das noch dazu auf unwissenschaftlichen Kriterien beruht, die vor allem den kommerziellen Interessen einiger Pharmafabrikanten und Softwarehersteller dienen, werden die folgenden Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention berührt:

Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte – Menschenrechte gelten unabhängig von einem Gesundheitsstatus.
Artikel 2 – Recht auf Leben – Es wird durch ein zwangsweises Impfzertifikat die Lebensgrundlage entzogen.
Artikel 3 – Verbot der Folter – Der sich aus einer Impfung sich ergebende invasive Eingriff ist eine physische und psychische Folter.
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit – Durch den Zwang zu immerkehrenden Auffrischungen eines Zertifikats wird automatisch Zwangsarbeit und Sklaverei durch die Hintertür eingeführt.
Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit – der sich über ein Impfzertifikat ergebende implizite Freiheitsentzug ist inakzeptabel.

Als Unternehmer lehne ich dies für meine Kunden, meine Lieferanten und Mitarbeiter ab.

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU/feedback_de?p_id=27926341909:01