Geldwäsche über Kunst funktioniert, indem illegale Gelder in scheinbar legale Einkünfte umgewandelt werden – unter Ausnutzung der besonderen Eigenschaften des Kunstmarkts: Intransparenz, hohe Werte, subjektive Bewertungen und schwache Regulierung. Hier sind die wichtigsten Mechanismen:
1. Kauf mit Schwarzgeld
Ein Krimineller kauft ein Kunstwerk mit illegal erworbenem Bargeld oder undokumentierten Geldern. Dies geschieht oft über Galerien, Auktionshäuser oder direkt von Künstlern – teils in Ländern mit laxen Meldevorschriften.
2. Aufblähung des Wertes (Value Pumping)
Der Preis des Kunstwerks wird künstlich erhöht:
- durch verbundene Käufer (z. B. Strohmannauktionen),
- durch mehrfache Verkäufe innerhalb eines engen Netzwerks zu steigenden Preisen,
- oder durch gefälschte Expertisen und Medienberichte, die das Werk „hypen“.
Dadurch wirkt das Kunstwerk auf dem Papier zunehmend wertvoll – obwohl es vielleicht gar nicht so viel wert ist.
3. Wiederverkauf mit „offiziellem“ Erlös
Das „aufgewertete“ Kunstwerk wird schließlich offiziell und dokumentiert verkauft – z. B. bei einer Auktion in New York, London oder Hongkong.
- Der Erlös fließt nun als „legales Einkommen“ auf das Konto des Verkäufers.
- So wird illegales Geld in sauberes Geld umgewandelt.
4. Internationale Transfers & Offshore
Kunstwerke können zudem physisch oder nur formal den Besitzer wechseln und über Zollfreilager („Freeports“ in Genf, Singapur, Luxemburg) anonym und steuerfrei aufbewahrt werden. Das ermöglicht:
- Verstecken von Vermögen,
- Verschleierung des Eigentümers,
- und Transfer hoher Werte über Grenzen hinweg ohne Bankspuren.
5. Fälschungen & Scheinkäufe
In einigen Fällen:
- werden gefälschte Werke verwendet,
- oder Verkäufe zwischen zwei Firmen eines Kriminellen fingiert, um Scheingeschäfte zu simulieren („Trade-Based Money Laundering“).
Warum funktioniert das?
- Keine Preisregulierung: Kunst hat keinen „objektiven“ Marktpreis.
- Diskretion: Käufer und Verkäufer bleiben oft anonym.
- Zollfreilager: Werke gelten rechtlich als „nicht eingeführt“, solange sie dort liegen.
- Kaum Meldepflichten: Der Kunsthandel unterliegt nicht überall den gleichen Anti-Geldwäsche-Vorschriften wie Banken.
Beispiele aus der Praxis:
- Paul Manafort (Trump-Berater) soll Geld aus Offshore-Firmen über Kunstkäufe gewaschen haben.
- Freeport-Fälle in Genf mit russischen Oligarchen.
- Italienische Mafia verwendete teils sogar Fälschungen, um Geld zu waschen.
- Berichte aus dem Umfeld von Putin-nahen Sammlern, die Kunst zur Wertübertragung einsetzen.