Intergalaktischer Unternehmersinn

Intergalaktischer Unternehmersinn

oder wie man bald vier Jahre im Häfn sitzt und sich alle fragen warum.

Staatsfeind Nummer Eins und die intergalaktische Föderation

Von Dr. Christoph von Gamm, 13. Oktober 2026

Es gibt Menschen, die sind gefährlich. Und es gibt Menschen, die halten sich für gefährlich. Dann gibt es noch Menschen, die von anderen für gefährlich gehalten werden. Und schließlich gibt es Heinrich XIII. Prinz Reuß.

Der sitzt seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft. Als mutmaßlicher Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung, die angeblich den deutschen Staat stürzen wollte. Mit Waffen, militärischen Kommandostrukturen, einem Schattenkabinett und allem, was man für einen ordentlichen Staatsstreich eben so braucht.

Die Bundesrepublik war in höchster Gefahr. Nancy Faeser und der Generalbundesanwalt haben sie gerettet. Ausgerechnet Nancy Faeser, die manch einen immer an Marcy Darcy von der Al Bundy Show erinnert hat. 

So jedenfalls klang es, als am 7. Dezember 2022 rund 3.000 Polizisten bei einer der größten Razzien der deutschen Nachkriegsgeschichte ausrückten. Ein Putschversuch war aufgedeckt worden. Ein Prinz wollte Reichskanzler werden. Oder Staatsoberhaupt. Oder irgendetwas dazwischen.

Deutschland war gerettet.

Nun habe ich mir ein Interview mit dem Mann angeschaut.

Ich hatte einen finsteren Verschwörer erwartet. Einen Mann mit dem strategischen Verstand eines Napoleon, dem organisatorischen Talent eines Stauffenberg und dem politischen Ehrgeiz eines Julius Caesar. Wenigstens aber jemanden, der erklären kann, wie man mit einer überschaubaren Gruppe älterer Herrschaften einen Staat mit 84 Millionen Einwohnern, Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizeien und mehreren Nachrichtendiensten übernimmt.

Stattdessen sitzt da ein alter Herr und erzählt, wie er sich um 50.000 Euro hat bringen lassen.

Für Kinder.

Genauer gesagt für die angebliche Rettung von Kindern, die irgendwo unter der Erde in geheimen Anlagen gefangen gehalten würden.

Und dann war da noch etwas mit einer intergalaktischen Föderation.

Ja. Intergalaktisch.

Nicht europäisch. Nicht transatlantisch. Nicht einmal international.

Intergalaktisch.

Man muss bei solchen Dingen bekanntlich groß denken.

Die Unternehmensberatung aus dem Weltall

Die Geschichte ist bemerkenswert.

Offenbar gab es Menschen, die dem Prinzen allerhand Geschichten erzählten. Von geheimen Mächten, verborgenen Anlagen, entführten Kindern, einer weltumspannenden Verschwörung und irgendwelchen höheren Kräften, die demnächst für Ordnung sorgen würden.

Der Prinz glaubte ihnen jedenfalls genug, um Geld herauszurücken.

50.000 Euro.

Das ist ein ordentlicher Betrag. Dafür bekommt man einen gebrauchten Porsche, eine recht anständige Küche oder einige Monate Beratung durch McKinsey. Wobei man bei McKinsey ebenfalls nicht immer sicher sein kann, ob die präsentierten Zukunftsszenarien aus dieser Galaxie stammen.

Immerhin hätte McKinsey vermutlich eine PowerPoint-Präsentation geliefert.

Die intergalaktische Föderation anscheinend nicht einmal das.

Und nun kommt das Schönste.

Gegen Ende des Interviews erklärt Heinrich XIII., sein „Unternehmersinn“ habe ihn vor noch größerem Schaden bewahrt.

Sein Unternehmersinn.

Ich musste den Satz zweimal auf mich wirken lassen.

Ein Mann überweist 50.000 Euro für eine Geschichte über Kinderrettung und kosmische Mächte und erklärt anschließend, sein kaufmännischer Instinkt habe Schlimmeres verhindert.

Was wäre denn das Schlimmere gewesen?

Eine Kapitalerhöhung der intergalaktischen Föderation?

Eine Beteiligung an der Marskolonisierung?

Ein Private-Equity-Fonds zur Übernahme des Sonnensystems?

Vielleicht war der Prinz tatsächlich kurz davor, der Erdallianz seine Immobilien zu überschreiben, und hat im letzten Augenblick noch die Due Diligence verlangt.

Man weiß es nicht.

Aber eines weiß man Wer sich für 50.000 Euro eine Geschichte aus dem Science-Fiction-Regal verkaufen lässt, sollte mit dem Begriff „Unternehmersinn“ ein wenig vorsichtig umgehen.

Andererseits muss man dem Mann zugutehalten, daß es im deutschen Wirtschaftsleben durchaus größere Beträge gibt, die für ähnlich plausible Zukunftsversprechen ausgegeben werden.

Dort nennt man das allerdings Transformation.

Ein Staatsstreich mit Anschluss ans Universum

Nun ist es selbstverständlich nicht verboten, Unsinn zu glauben.

Das ist in Deutschland sogar eine ausgesprochen weitverbreitete Beschäftigung.

Man darf an Astrologie glauben, an Homöopathie, an die dauerhafte Rettung des Rentensystems, an die pünktliche Fertigstellung öffentlicher Bauvorhaben und daran, daß die Deutsche Bahn ihre Probleme mit einer neuen Vorstandsetage lösen wird.

Man darf sogar glauben, daß Außerirdische demnächst die Bundesregierung ablösen.

Das wäre möglicherweise ein ziemlich kompliziertes Koalitionsgespräch. Aber eine Straftat ist der Glaube daran zunächst nicht.

Problematisch wird es erst, wenn aus den Fantasien konkrete strafbare Vorbereitungen werden.

Und genau das wirft die Bundesanwaltschaft Heinrich XIII. und seinen Mitangeklagten vor.

Es geht um die mutmaßliche Bildung einer terroristischen Vereinigung, um Umsturzpläne, Waffen und die Vorbereitung gewaltsamer Aktionen.

Das sind schwere Vorwürfe.

Man darf sie nicht einfach mit dem Hinweis beiseitewischen, daß jemand an Außerirdische glaubt. Auch ein fantastischer Weltentwurf kann mit realen Waffen und realer Gewalt verbunden sein. Ein schlecht geplanter Staatsstreich ist nicht automatisch ein harmloser Staatsstreich.

Aber umgekehrt macht die bloße Existenz von Waffen, merkwürdigen Überzeugungen und politischen Größenfantasien aus einer Gruppe noch keinen unmittelbar bevorstehenden Regierungswechsel.

Dazwischen liegt das Strafrecht.

Und das verlangt Beweise.

Nicht Schlagzeilen.

Nicht die Größe einer Polizeirazzia.

Und auch nicht die Anzahl der Kamerateams, die vor einem Haus stehen.

Vier Jahre für einen Verdacht

Kommen wir zu dem Teil der Geschichte, bei dem mir das Lachen vergeht.

Heinrich XIII. sitzt seit dem 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft.

Fast vier Jahre.

Ohne erstinstanzliches Urteil.

Man muss sich das einmal vorstellen.

Vier Weihnachten. Vier Sommer. Vier Geburtstage. Fast eine komplette Legislaturperiode.

Und noch immer gilt die Unschuldsvermutung.

Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie soll ein Strafverfahren sichern. Das ist ein fundamentaler Unterschied, den man in Deutschland gelegentlich erklären muss.

Dafür braucht es einen dringenden Tatverdacht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft. Fluchtgefahr beispielsweise. Verdunkelungsgefahr. Unter bestimmten Voraussetzungen Wiederholungsgefahr. Bei besonders schweren Tatvorwürfen gelten zudem besondere Regeln.

Und über allem steht die Verhältnismäßigkeit.

Natürlich kann auch ein alter Mann fliehen. Natürlich können auch ältere Angeklagte Zeugen beeinflussen. Und selbstverständlich schützt ein Adelstitel nicht vor Untersuchungshaft.

Aber nach beinahe vier Jahren sollte man schon sehr genau erklären können, weshalb mildere Mittel nicht ausreichen.

Wohin soll der Mann fliehen?

Zur intergalaktischen Föderation?

Mit dem nächsten Raumschiff von Frankfurt Terminal 1?

Das ist selbstverständlich keine juristische Widerlegung einer möglichen Fluchtgefahr. Dafür müsste man die tatsächlichen Haftentscheidungen kennen.

Aber genau diese konkreten Begründungen sind entscheidend. Nicht die abstrakte Möglichkeit, daß irgendjemand irgendwohin verschwinden könnte.

Und die Verdunkelungsgefahr?

Nach jahrelangen Ermittlungen, beschlagnahmten Datenträgern, ausgewerteten Kommunikationsverläufen und einem seit langer Zeit laufenden Strafprozess müsste ebenfalls konkret erklärt werden, welche Beweismittel heute noch gefährdet sein sollen.

Vielleicht gibt es überzeugende Antworten.

Dann gehören sie in die gerichtliche Begründung.

Was nicht überzeugt, ist die Vorstellung, ein besonders spektakulärer Tatvorwurf könne die Untersuchungshaft praktisch unbegrenzt rechtfertigen.

Denn dann wird aus dem Instrument zur Sicherung eines Verfahrens irgendwann eine Strafe, bevor die Schuld überhaupt festgestellt wurde.

Und genau das sollte ein Rechtsstaat verhindern.

Die Republik und ihre Retter

Was an dieser Geschichte außerdem fasziniert, ist die gewaltige staatliche Inszenierung.

Tausende Polizisten, Spezialkräfte, Durchsuchungen in mehreren Bundesländern, ein gewaltiges Medienecho. Anstelle einer nüchternen Strafverfolgung unter Wahrung der Unschuldsvermutung eine öffentliche Inszenierung, bei der die Fernsehkameras praktisch schon bereitstehen.

Man erinnert sich an Klaus Zumwinkel, den ehemaligen Post-Chef, dessen Haus im Februar 2008 im Zuge der Liechtensteiner Steueraffäre vor laufenden Kameras durchsucht wurde. Der Mann hatte tatsächlich Steuern hinterzogen und wurde später verurteilt. Aber musste die Republik deshalb seinem Abgang im Frühstücksfernsehen beiwohnen?

Eine berechtigte Strafverfolgung wird nicht dadurch rechtsstaatlicher, daß man sie zum Fernsehereignis macht.

Und eine Hausdurchsuchung ist keine Pressekonferenz mit angeschlossener Beweissicherung.

Worum geht es diesmal?  Die Republik zeigte ihre Wehrhaftigkeit.

Und nun sitzt da dieser Mann und berichtet von seinem Kontakt mit Leuten, die offenbar glaubten, daß eine geheimnisvolle Erdallianz mit außerirdischer Unterstützung die Dinge schon richten werde.

Vielleicht war die Gruppe tatsächlich gefährlich. Die Anklage behauptet jedenfalls, daß es konkrete gewaltsame Umsturzvorbereitungen gab. Das muss das Gericht prüfen.

Aber die Vorstellung, daß ausgerechnet dieser Herr einmal die Geschicke Deutschlands hätte lenken sollen, besitzt einen gewissen Unterhaltungswert.

Man stelle sich die erste Kabinettssitzung vor.

Tagesordnungspunkt eins: Haushaltsplanung.

Tagesordnungspunkt zwei: Grenzsicherung.

Tagesordnungspunkt drei: Verhandlungen mit der intergalaktischen Föderation.

Tagesordnungspunkt vier: Rückforderung der 50.000 Euro.

Letzterer dürfte sich als besonders schwierig erweisen.

Die intergalaktische Föderation verfügt vermutlich weder über eine zustellfähige Anschrift noch über ein deutsches Bankkonto.

Auch ein europäischer Haftbefehl dürfte wenig helfen.

Der Rechtsstaat muss gerade die Lächerlichen schützen

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz des Rechtsstaates.

Der Staat schützt seine Institutionen.

Der Rechtsstaat schützt auch den Einzelnen vor unverhältnismäßiger staatlicher Macht.

Und zwar gerade dann, wenn dieser Einzelne unbequem, sonderbar, unbeliebt oder vollkommen lächerlich erscheint.

Man muss Heinrich XIII. nicht mögen. Man muss seine Überzeugungen nicht teilen. Man muss seine geschäftlichen Fähigkeiten nicht bewundern.

Man darf ihn sogar für einen außerordentlich schlechten Investor halten.

Aber wenn man ihm die Freiheit entzieht, muss man das rechtsstaatlich begründen können.

Immer wieder.

Und mit zunehmender Dauer immer überzeugender.

Der Prozess wird zeigen müssen, welche der schweren Vorwürfe tatsächlich bewiesen werden können. Vielleicht ergibt sich am Ende ein Bild, das erheblich gefährlicher ist als der Eindruck aus dem Interview. Vielleicht auch nicht.

Ein Interview ersetzt keine Beweisaufnahme.

Aber die Beweisaufnahme ersetzt auch nicht die Pflicht, die fortdauernde Untersuchungshaft eigenständig zu rechtfertigen.

Denn eine Gesellschaft, die sich für besonders rechtsstaatlich hält, sollte gerade bei denjenigen genau hinschauen, über die man am leichtesten lachen kann.

 

Wenn die Staatsanwaltschaft zur Clownshow wird

Es gibt allerdings noch ein anderes Problem.

Ein Problem, das weit über Heinrich XIII. Prinz Reuß hinausgeht.

Eine Staatsanwaltschaft, die sich selbst lächerlich macht, ist irgendwann auch nur noch eine Clownshow.

Und das ist nicht lustig.

Denn die Staatsanwaltschaft ist keine Kabarettbühne. Sie verfügt über Befugnisse, von denen jeder gewöhnliche Bürger nur träumen kann. Sie kann Wohnungen durchsuchen lassen, Vermögen beschlagnahmen, Existenzen beschädigen und Menschen über Jahre in Untersuchungshaft halten lassen – Letzteres natürlich nur mit richterlicher Entscheidung.

Wer solche Macht besitzt, muss sich an entsprechend hohen Maßstäben messen lassen.

Und wenn eine Staatsanwaltschaft einen Fall mit größtem öffentlichen Getöse präsentiert, dann muss sie sich gefallen lassen, daß man irgendwann fragt, was von diesem Getöse übrig bleibt.

Das gilt für den Fall Reuß. Und es wirft zwangsläufig Fragen auf, die weit darüber hinausreichen.

Etwa beim Verfahren um August Hanning, bei dem die öffentlich diskutierten Vorwürfe und die Fragen zum Geheimschutz besonders sorgfältig auseinandergehalten werden müssen.

Oder beim NSU-Komplex, wo der Umgang mit Akten, V-Leuten, Ermittlungspannen und institutionellen Versäumnissen bis heute Fragen nach der Verlässlichkeit staatlicher Ermittlungen aufwirft.

Das sind völlig unterschiedliche Verfahren. Und selbstverständlich beweist ein möglicherweise überzogenes Verfahren nicht, daß ein anderes ebenfalls überzogen ist.

Aber Vertrauen funktioniert nun einmal nicht nach Aktenzeichen.

Wer erlebt, daß staatliche Strafverfolgung in einem Verfahren unverhältnismäßig oder widersprüchlich erscheint, beginnt zwangsläufig auch andere Verfahren kritischer zu betrachten.

Und manchmal braucht man dazu nicht einmal einen prominenten Prinzen.

Manchmal genügt es, einen Fall persönlich ganz genau beobachtet zu haben. 

Ein mir nicht gerade unbekannter Fall eines Publizisten in München: Hausdurchsuchung. Beschlagnahmte Computer und Telefone. Erkennungsdienstliche Behandlung. Ein Strafbefehl über 27.000 Euro.

27.000 Euro.

Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 250 Euro nach § 153a StPO eingestellt.

Das ist keine gerichtliche Feststellung der Unschuld. Aber eben auch keine Verurteilung.

Und der Unterschied zwischen einem Strafbefehl über 27.000 Euro und einer Einstellung gegen 250 Euro Geldauflage ist zumindest bemerkenswert.

Faktor 108.

Man könnte sagen, die Justiz habe dort einen Rabatt von 99,07 Prozent eingeräumt. Ein Schnapper, sozusagen! 

Black Friday bei der Staatsanwaltschaft.

Nur daß vorher niemand gefragt hatte, ob der Herr Publizist überhaupt einkaufen wollte.

Natürlich sind ein Strafbefehl und eine Geldauflage nach § 153a StPO juristisch nicht dasselbe. Der Vergleich ist also keine mathematische Widerlegung des ursprünglichen Tatvorwurfs.

Aber er beschreibt die Dimension dessen, was ein Bürger erlebt.

Zunächst fährt der Staat mit erheblichem Aufwand auf. Dann steht eine empfindliche Geldstrafe im Raum. Und schließlich endet die Angelegenheit mit einer vergleichsweise geringfügigen Auflage, ohne Schuldspruch.

Da darf man schon fragen, ob der ursprüngliche Aufwand und die Eingriffsintensität tatsächlich angemessen waren.

Und genau deshalb ist die Causa Reuß so interessant.

Nicht weil Heinrich XIII. besonders sympathisch wäre. Nicht weil seine Vorstellungen besonders vernünftig wären. Und schon gar nicht, weil die schweren Anklagevorwürfe allein durch ein Interview widerlegt wären.

Sondern weil die Glaubwürdigkeit einer Strafverfolgungsbehörde nicht allein aus ihrer staatlichen Autorität entsteht.

Sie entsteht aus nachvollziehbaren Ermittlungen, belastbaren Beweisen, Verhältnismäßigkeit und der Bereitschaft, eigene Fehler zu erkennen.

Wenn diese Glaubwürdigkeit Schaden nimmt, lässt sie sich nicht durch noch mehr Polizeibeamte, noch größere Pressekonferenzen oder noch dramatischere Anklageschriften wiederherstellen.

Dann wird aus staatlicher Autorität staatliches Theater.

Und aus der Strafverfolgung im schlimmsten Fall eine Clownshow.

Das Tragische daran ist: Die Clowns können nach der Vorstellung nach Hause gehen.

Die Angeklagten unter Umständen nicht.

Wer nun meint, solche Vorgänge seien auf politisch aufgeladene Verfahren beschränkt, sollte sich einmal mit einem Fall beschäftigen, in dem es nicht um den Umsturz der Republik ging, sondern um Gold.

Goldfinger – oder wenn der Staat sein eigenes Recht nicht mehr mag

Und dann war da noch Goldfinger.

Nein, nicht der James-Bond-Film mit Gert Fröbe. Obwohl auch hier Gold, erhebliche Geldbeträge und ein gewisser Hang zur Selbstüberschätzung eine Rolle spielten.

Es ging um ein Steuersparmodell, bei dem Unternehmer über ausländische Gesellschaften Gold handelten und dabei die damaligen Regeln zur steuerlichen Gewinnermittlung und zum Progressionsvorbehalt nutzten.

Eine raffinierte Konstruktion. Steuerlich ausgesprochen attraktiv. Dem Fiskus war das naturgemäß ein Dorn im Auge.

Nur hatte der Gesetzgeber die entsprechenden Möglichkeiten selbst geschaffen beziehungsweise offengelassen.

Und wenn der Bürger ein Gesetz nutzt, das dem Finanzminister hinterher nicht mehr gefällt, gibt es in einem Rechtsstaat eine ziemlich einfache Lösung.

Man ändert das Gesetz.

Was der Gesetzgeber schließlich auch tat.

Man kann natürlich auch die Strafverfolgungsbehörden einschalten.

In Augsburg entwickelte sich daraus ein aufwendiger Strafprozess, der im Januar 2021 mit einer Einstellung endete.

Die Verteidigung erhob schwere Vorwürfe: einseitige Ermittlungen, angeblich zurückgehaltene Akten und die Fortführung des Verfahrens trotz aus ihrer Sicht entlastender Erkenntnisse.

Ob diese Vorwürfe im Einzelnen zutrafen, ist eine andere Frage. Aber schon ihre Schwere und der Ausgang des Verfahrens hätten Anlass zu einer gründlichen Aufarbeitung geben müssen.

Das besonders Pikante: Finanzgerichte haben bei bestimmten Goldfinger-Gestaltungen ausdrücklich festgestellt, daß kein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorlag.

Der Staat hatte also Regeln geschaffen, deren Nutzung ihm anschließend nicht mehr gefiel.

Das ist zunächst ein Problem des Gesetzgebers.

Es darf nicht automatisch zum Problem des Strafverteidigers werden.

Denn Steuervermeidung ist nicht dasselbe wie Steuerhinterziehung. Und ein Steuermodell wird nicht dadurch kriminell, daß es dem Finanzminister die Laune verdirbt.

Hier liegt der eigentliche Skandalverdacht.

Wenn eine Staatsanwaltschaft versucht, ein unerwünschtes, aber rechtlich zulässiges Verhalten mit strafrechtlichen Mitteln zu sanktionieren, dann geht es nicht mehr bloß um einen möglichen Ermittlungsfehler.

Dann stellt sich die Frage nach dem Missbrauch staatlicher Macht.

Rechtsbeugung ist ein schwerer strafrechtlicher Vorwurf, der konkrete Voraussetzungen hat. Man sollte ihn nicht leichtfertig als erwiesene Tatsache behaupten.

Aber ebenso wenig sollte man sich daran gewöhnen, daß jahrelange Strafverfahren und massive Eingriffe in die Lebensführung von Beschuldigten einfach als bedauerliche Begleiterscheinungen staatlichen Handelns abgehakt werden.

Der Staat darf Gesetze ändern.

Er darf Steuergestaltungen unterbinden.

Er darf Steuerhinterziehung verfolgen.

Was er nicht darf, ist die Grenzen zwischen diesen drei Dingen nach Belieben verwischen.

Und wenn er es doch tut, dann hat nicht der Bürger ein Problem mit dem Rechtsstaat.

Dann hat der Rechtsstaat ein Problem mit sich selbst.

 

Die letzte Rettung der Republik

Am Ende bleibt ein eigentümliches Bild.

Ein alter Mann, der sich von Geschichten über unterirdische Kindergefängnisse und außerirdische Mächte beeindrucken ließ.

Der dafür nach eigener Darstellung 50.000 Euro ausgab.

Der anschließend seinen Unternehmersinn lobt.

Und der seit beinahe vier Jahren hinter Gittern sitzt, während ein deutsches Gericht darüber verhandelt, ob er an der Spitze einer terroristischen Vereinigung stand, die den Staat gewaltsam beseitigen wollte.

Vielleicht wird die Justiz die Vorwürfe bestätigen.

Vielleicht wird sie Teile davon verwerfen.

Bis dahin ist Heinrich XIII. ein Angeklagter, kein verurteilter Staatsfeind.

Die eigentliche Ironie liegt für mich woanders.

Da haben wir einen Mann, der offenbar glaubte, die bestehende Weltordnung werde durch geheimnisvolle Kräfte abgelöst. Und einen Staat, der mit einem gewaltigen Sicherheitsapparat auf den Verdacht reagierte, dieser Mann wolle die bestehende Ordnung gewaltsam beseitigen.

Der eine überschätzte möglicherweise die Macht seiner Freunde aus dem Universum.

Der andere muss sich an den Grenzen seiner eigenen Macht messen lassen.

Das ist der Unterschied.

Die intergalaktische Föderation darf sich alles erlauben. Sie existiert vermutlich nicht einmal.

Die Bundesrepublik Deutschland existiert. Und sie hat eine Verfassung.

An die sollte sie sich halten.

Auch bei Heinrich XIII. Prinz Reuß.

Gerade bei Heinrich XIII. Prinz Reuß.

Anlass: Das am 12. Oktober 2026 veröffentlichte Interview von Roland Tichy mit Heinrich XIII. Prinz Reuß. Die Schilderungen des Angeklagten sind seine eigene Darstellung und ersetzen nicht die gerichtliche Prüfung der Tatvorwürfe.

 

christophvongamm

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Dr. Christoph von Gamm ist ein Unternehmer, Investor und Business Angel, der sich an der Schnittstelle von Wirtschaft, Kultur und Technologie engagiert. Er ist CEO und Managing Partner von Cybertrue Capital Partners, einer Firma, die sich mit Investitionen und Deals beschäftigt. Zudem ist er CEO von vonGammCom Global, wo er Beratungs- und Executive-Search-Dienstleistungen im Bereich IT-Outsourcing, große Verträge, Vertriebsführung und umfassende Transformationen anbietet. Seine berufliche Laufbahn umfasst über 20 Jahre globale und pan-europäische Erfahrung, darunter Führungspositionen bei Capgemini Suisse S.A. (2008–2012) und IBM Corporation (1995–2008). Er hat sich als strategisch denkender Führungskraft mit Erfolg bei der Performanceverbesserung großer Organisationen, der Gründung neuer Funktionen und der Pionierarbeit bei globalen Outsourcing-Initiativen etabliert. Sein Schwerpunkt liegt auf der Wertsteigerung durch digitale Transformation und der Nutzung dieser Veränderungen für seine Kunden. Er verfügt über akademische Qualifikationen, darunter einen Doktortitel (Dr. phil.) in interkultureller Wirtschaftswissenschaft von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), einen Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) in Elektrotechnik und Informationstechnik von der TU München sowie ein MBA von der Open University Business School, einen Master of Sales Management von der Portsmouth University, sowie Absolvent des Client Executive Programs der INSEAD Fontainebleau.
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