Ich habe mich noch einmal intensiver mit den EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen beschäftigt – ihrer Rechtsgrundlage, Zielsetzung und dem weiteren Verfahren.
(Wer mag, kann das Folgende überfliegen und direkt bei den Strichen weiterlesen.)
Kurzfassung:
Rechtsgrundlage
Council Decision (CFSP) 2024/2643 vom 8. Oktober 2024 (u. a. geändert durch 2025/2572) sowie die umsetzende Council Regulation (EU) 2024/2642.
Basierend auf Art. 29 EUV und Art. 215 AEUV.
Zielsetzung
Bekämpfung sogenannter russischer „destabilisierender Aktivitäten“, insbesondere Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) – also Desinformation, Propaganda und sonstige Formen der Informationsmanipulation, die Werte, Sicherheit und Stabilität der EU untergraben sollen.
Erfasst werden nicht nur Russen, sondern ausdrücklich auch EU- und Westbürger, die solche Narrative „verantworten, unterstützen oder davon profitieren“. Auch Influencer fallen darunter.
Maßnahmen
Vermögenssperre, Reiseverbot, Verbot der Bereitstellung von Mitteln.
Was tun, wenn man betroffen ist?
- Antrag beim Rat der EU
Schriftlich Überprüfung oder Streichung beantragen, Stellungnahme und Gegenbeweise einreichen.
Kostenlos, relativ zügig – aber meist erfolglos. - Nichtigkeitsklage vor dem EuG (Luxemburg)
Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
Prüfung auf Begründung, Beweise, Verhältnismäßigkeit, Grundrechte.
Erfolgsquote bei Russland-Sanktionen: ca. 20–30 %.
Anwalt zwingend. - Eilantrag / vorläufige Aussetzung
Möglich bei drohendem schweren Schaden. - Finanzierung
Ausnahmegenehmigung bei nationaler Behörde (in DE: BAFA) zur Freigabe eingefrorener Mittel für Anwalts- und Gerichtskosten.
Alternativ Prozesskostenhilfe beim EU-Gericht. - Nach erfolgreicher Aufhebung
Theoretisch Schadensersatzklage nach Art. 340 AEUV – praktisch extrem hohe Hürden.
Empfehlung: Sofort einen spezialisierten EU-Sanktionsanwalt kontaktieren. Erste Beratung oft noch finanzierbar – irgendwie.
Wie ihr seht: Alles vollkommen rechtsstaatlich. Über dem Betroffenen breiten sich die warmen Flügel der Grundrechte aus.
Natürlich könnte es sein, dass du gerade geschäftlich im Ausland bist und die Liebe der EU dich beim Check-out ereilt: Die Kreditkarte tot, das Handy abgeschaltet. Du versuchst ein Konsulat – geschlossen. Aber du hast ja jetzt Zeit und kannst dich in der Sonne europäischer Großartigkeit wärmen.
Auf der Botschaft erklärt man dir dann freundlich, man sei nicht zuständig und könne ohnehin keine Mittel zur Verfügung stellen – verboten.
Deine Familie übrigens auch nicht. Western Union? Verboten.
Also setzt sich dein Bruder mit seinem Kumpel ins Auto, fährt 1 500 km, um dich zu retten, zu füttern und irgendwie heimzuholen. Das klappt nur innerhalb der EU. Bist du außerhalb – Pech. Fliegen ginge theoretisch, aber jemand müsste das Ticket kaufen. Und das wäre – genau – verboten.
Zuhause erwartet dich eine Frau ohne Strom, Internet und Heizung. Du beschließt, den Rechtsweg zu beschreiten, der dir in der großen, gütigen EU selbstverständlich offensteht.
Du brauchst einen Sanktionsspezialisten. Mangels Telekommunikation versuchst du es mit Rauchzeichen aus verbrannten Plastiktüten im Garten – und tatsächlich: Einer meldet sich. Binnen Millisekunden erhältst du zwei Dinge: Mandatsformular und Vorschussrechnung.
Ohne Geldeingang wird nicht einmal die Kaffeemaschine angeworfen. Dein Bruder dürfte zahlen – aber das wäre a) verboten und b) womöglich Geldwäsche.
Vergiss nicht: Das ist kein Strafverfahren. Kein Amtsgericht, kein Eilrechtsschutz um die Ecke. Alles nur in Brüssel. Dorthin darfst du aber nicht reisen. Reiseverbot.
Ein paar Tage vergehen. Dein größter Auftrag ist weg. Dein Auto wird abgeschleppt. Irgendwie gelingt es, über Knebelverträge und Bettelei die Freigabe minimaler Lebenshaltungskosten zu erwirken. Monate später liegt endlich die Klage in Luxemburg.
Dein Geschäft ist inzwischen tot. Aber das Recht bahnt sich seinen Weg.
In bis zu 30 % der Fälle.
Und tatsächlich: Das Gericht stellt fest, dass deine Äußerungen die EU doch nicht vollständig destabilisiert haben. Sanktionen aufgehoben!
Du bist gerührt. Dein Vertrauen in die Demokratie ist wiederhergestellt. Am Ende des Leidenspfades wartet die sonnendurchflutete Lichtung der europäischen Werteordnung ❤
Pfeifend sitzt du da und fragst dich:
Wer ersetzt mir eigentlich den Schaden?
Antwort: Niemand.
Der Rat verfügt über weiten Ermessensspielraum. Solange du nicht nachweist, dass du sanktioniert wurdest, weil du der Frau eines EU-Beamten den Kopf verdreht hast, bleibst du auf allem sitzen. Vollständig.
Aber was rede ich von Kosten – es ist natürlich dein gerechter individueller Beitrag zum Glück des westlichen Wertebündnisses.
Du sitzt im Ohrensessel, ein Glas Asbach in der Hand. Die Frau spielt Tschaikowsky, der Nachwuchs zockt auf dem Tablet. Du lächelst.
Und dann geht das Licht wieder aus.
Du hattest dich ja nicht nur einmal geäußert.
Den Wächtern der Demokratie ist noch ein anderer Tweet aufgefallen.
Du willst deinen Anwalt anrufen – die Leitung ist tot.
Du erinnerst dich, dass im Keller noch ein Strick liegt …
Wer bis hierher denkt: „Mir passiert das nicht, ich hasse die Russen ja.“
Spulen wir fünf Jahre vor.
Der Sohn berichtet vom Heimaturlaub, dass der Werte-Westen an der Front gerade richtig auf die Fresse bekommt. Du äußerst – asbachgetränkt – leise Zweifel am Endsieg auf Facebook.
Inzwischen sind Sanktionen und Rechtsweg automatisiert.
Dein Licht geht aus.
Zweifel sind destabilisierend.
Und sie haben noch nicht einmal deine Meinung zur CO₂-Bepreisung gelesen.
Viel Spaß noch.
Inspiriert durch einen Blogpost von Michael Nongrata, 2.1.2026
Herzlichen Dank.
